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Friedhof Neuenstadt-Bürg

Überblick

Der Friedhof Neuenstadt-Bürg befindet sich in der Untere Schloßgartenstraße 1 in Neuenstadt am Kocher, einer Stadt im Landkreis Heilbronn im nördlichen Baden-Württemberg. Der Friedhof dient als letzte Ruhestätte für die Verstorbenen der Stadt und der umliegenden Gemeinden.

Historische Entwicklung

Die Geschichte des Friedhofs Neuenstadt-Bürg geht auf mehrere Jahrhunderte zurück. Ursprünglich befanden sich Friedhöfe oft in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, doch mit dem Wachstum der Städte und aus hygienischen Gründen wurden sie zunehmend außerhalb der Wohngebiete angelegt. Der genaue Zeitpunkt der Gründung des Friedhofs Neuenstadt-Bürg ist nicht dokumentiert, aber er ist ein wichtiger Bestandteil des lokalen kulturellen Erbes.

Bestattungsmöglichkeiten

Der Friedhof Neuenstadt-Bürg bietet verschiedene Bestattungsformen an. Dazu gehören traditionelle Erdbestattungen in Särgen sowie Urnenbeisetzungen. Die Grabgestaltung und -pflege unterliegt den Vorgaben der Friedhofsordnung, die darauf abzielt, das würdige Erscheinungsbild des Friedhofs zu wahren.

Denkmäler und Gedenkstätten

Auf dem Friedhof können sich Denkmäler und Gedenkstätten befinden, die an bedeutende Persönlichkeiten der Stadt oder an Ereignisse in der lokalen Geschichte erinnern. Solche Orte tragen dazu bei, das kulturelle Gedächtnis der Gemeinschaft zu bewahren und bieten einen Ort der Besinnung und des Gedenkens.

Öffnungszeiten und Zugänglichkeit

Die Öffnungszeiten des Friedhofs Neuenstadt-Bürg sind in der Regel so gestaltet, dass Besucher die Möglichkeit haben, die Gräber zu verschiedenen Tageszeiten zu besuchen. Die Zugänglichkeit ist dabei so ausgelegt, dass auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Friedhof besuchen können, um ihren Verstorbenen zu gedenken.

Pflege und Verwaltung

Die Pflege des Friedhofs Neuenstadt-Bürg obliegt der Stadtverwaltung oder einer beauftragten Institution. Diese ist verantwortlich für die Instandhaltung der Wege, Grünflächen und gemeinschaftlichen Einrichtungen. Die Verwaltung des Friedhofs stellt sicher, dass die Bestattungen in Würde und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ablaufen.