Letzte Ruhestätte: Kann ich den Friedhof frei wählen?
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Seine letzte Ruhestätte kann man sich im Allgemeinen selbst aussuchen. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Grabplatz hat man aber tatsächlich nur in der Stadt oder Gemeinde, in der man unmittelbar vor seinem Tod gemeldet war. Eine Verpflichtung, auch Auswärtige auf dem Friedhof einer Stadt oder Gemeinde zu bestatten, gibt es allerdings nicht. Klarheit, zum Beispiel in Bezug auf eventuelle Zusatzgebühren, schafft jedoch ein Nachfragen bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Das berichtet die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas.
Zudem gibt es um einiges mehr Möglichkeiten als noch vor mehreren Jahrzehnten, was die Arten der jeweiligen Grabgestaltung angeht. Auf vielen Friedhöfen existiert mittlerweile ein breiteres Spektrum als lediglich die klassischen und bekannten Reihen- und Wahlgräber. Gerade Urnengräber sind immer mehr gefragt. Was das konkrete Grab-Angebot angeht, ist es sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten vom Bestatter seines Vertrauens beraten zu lassen.
Friedhof: Preis für Grabnutzung regional unterschiedlich
Auch, was die jeweiligen Friedhofsgebühren angeht, lohnt es sich, wenn man rechtzeitig Nachforschungen anstellt. Schließlich können die Kosten für die Grabnutzung regional sehr unterschiedlich ausfallen. Manche Verwaltungen von Friedhöfen bieten Übersichten mit den Kosten für verschiedene Grab-Arten an.
Zu beachten sind auch die jeweiligen Gestaltungsvorschriften, die sich von Friedhof zu Friedhof, aber auch von Grabfeld zu Grabfeld unterscheiden können. Immerhin gibt es zwischen den jeweiligen Friedhofsordnungen ebenfalls deutliche Differenzen. Jede Friedhofsverwaltung setzt einen gewissen Gestaltungsrahmen – in unterschiedlicher Strenge. Diese Vorschriften beziehen sich in der Regel besonders auf das Grabmal, aber auch auf dessen Einfassung und Bepflanzung.
Spielraum bei Regeln der Friedhofsordnung
Hintergrund dieser Regelungen: Mit den Gestaltungsvorschriften soll das Gesamtbild eines Friedhofs gewahrt werden. Schließlich ist Unruhe und Exotik an einem Ort der Besinnung und der Ruhe fehl am Platz. Vermeiden sollte man dabei möglichst alles, was Nutzer der übrigen Grabstätten als störend empfinden können.
Hier gibt es aber durchaus Interpretationsspielraum, weshalb Streitfälle gelegentlich auch vor Gericht landen. Bestehen sehr eng gefasste Regeln, bedeutet das, dass bei der Auswahl der Grabstelle eine Alternative zur Verfügung stehen muss. Oft bietet die Friedhofsverwaltung dann auch Grabfelder ohne besondere Gestaltungsvorschriften an.