E-Mail-Postfach, Instagram und Co.: Was passiert mit Online-Konten im Todesfall?
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Die Welt wird immer digitaler. Und im Laufe eines Lebens sammeln sich online jede Menge Daten an. Nicht nur bei jungen Menschen, sondern längst auch bei Senioren ist es nicht unüblich, dass sie über mindestens einen E-Mail-Account, Profile auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram und wenigstens ein Streaming-Abo verfügen. Dazu kommen noch weitere Zugänge und Passwörter, etwa im Online-Banking, auf Verkaufsplattformen und Mail-Ordern im Internet.
Doch was wird aus den Daten nach dem Ableben des Konto-Inhabers? Und wie sorgt man dafür, dass sich Dritte nicht unberechtigt bereichern und auf die entsprechenden Konten zugreifen können? Am besten ist es, sich rund um die persönlichen Accounts und Daten im Internet schon zu Lebzeiten Gedanken zu machen. Damit reiht sich die Digital-Vorsorge in Themen wie die Betreuungsverfügung und die Bestattungsvorsorge ein, mit denen man sich ebenfalls vor dem Eintreten des Ernstfalls beschäftigen sollte, um spätere Probleme zu vermeiden. Denn sonst müssen die Erben sich aufwendig mit der Recherche, welche Digital-Accounts der Verstorbene zu Lebzeiten angelegt hat und welche Passwörter es hierzu gibt, auseinandersetzen. Zudem laufen kostenpflichtige Abo-Dienste auch nach dem Tod weiter, wenn die Hinterbliebenen sich nicht rasch darum kümmern. Und das kann teuer werden.
Digitaler Nachlass: Was gehört alles dazu?
Der digitale Nachlass ist vielfältig und unterscheidet sich von Person zu Person. Dieses Spektrum an Daten und Zugängen kann dazugehören:
- Selbstständig erstellte Dateien auf den Geräten - zum Beispiel Smartphones und Laptops - wie Bilder, Texte und Videos
- Websites, die man selbst betreut, wie Online-Shops, Blogs und Domains
- Vertragsbeziehungen mit Providern
- Digital-Abos, etwa bei Zeitungen oder Streamingdiensten wie Spotify oder Netflix
- E-Mail-Accounts und Informationen in Clouds
- Gekauftes und heruntergeladenes Material: zum Beispiel Filme, Lizenzen, Musik, Texte und Bilder
- Accounts auf sozialen Netzwerken und Kommunikationsdiensten wie TikTok, WhatsApp, YouTube, Instagram, Facebook, Snapchat, Skype, Xing und Linkedin
- Konsum- und Bezahlkonten: Online-Banking und Zugänge zu Online-Shops und Verkaufsplattformen wie eBay
- Software-Zugänge wie Microsoft-, Apple- oder Google-Konten
Digitales Erbe: Übersichtliche Liste zu den Online-Accounts erleichtert vieles
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, zunächst eine übersichtliche Liste mit allen digitalen Accounts, den jeweiligen Benutzernamen und zugehörigen Passwörtern zu erstellen. Eine solche, stets aktuelle Liste kann man sowohl auf Papier, als auch als digitale Datei auf einem USB-Stick hinterlegen. Diese Übersicht sollte man im Anschluss sicher verwahren - etwa in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Unterstützen kann dabei ein Passwort-Manager. Das Bundesamt für Sicherheit in der Infomationstechnik (BSI) empfiehlt in diesem Zusammenhang etwa das Programm KeePass.
Die Liste sollte genaue Informationen darüber enthalten, wie man nach dem Tod mit den digitalen Accounts umgehen soll: Welche Daten sollen gelöscht werden? Gilt es, Accounts auf Hinterbliebene umzuschreiben? Soll beispielsweise der Facebook- oder Instagram-Account in einen Gedenkstatus versetzt werden? Und welche Online-Konten sollen komplett gelöscht werden? Achtung, Irrglaube: Dass Anbieter Accounts bei Inaktivität automatisch löschen, geschieht nur selten.
Rund um Online-Konten: Schon zu Lebzeiten digitalen Nachlassverwalter bestimmen
Auch die Frage, was mit dem eigenen PC, dem Tablet oder dem Smartphone nach dem Tod passieren soll, ist rechtzeitig zu klären. Bereits zu Lebzeiten sollte man auch eine vertrauenswürdige Person auswählen - und diese zum Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter bestimmen. Entscheidend bei dieser Vollmacht: Sie muss unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen sein. Auch der Hinweis, dass die Bestimmungen "über den Tod hinaus" gelten müssen, ist essenziell. Am einfachsten ist es, dieses Dokument als Teil des bestehenden Testaments mit einzubinden. Eine notarielle Beglaubung ist dabei nicht unbedingt notwendig, aber sinnvoll. Die Liste mit den Passwörtern sollte man aber nicht ins Testament mit aufnehmen, da Kopien davon an alle Erben verschickt werden.
Man kann zu Lebzeiten aber selbst schon in Sachen Ausmisten aktiv werden und Accounts löschen oder Abos kündigen, die man sowieso nicht nutzt. Das erleichtert auch den Nachkommen einiges in Bezug auf die Nachlassverwaltung und ist ebenfalls ein Teil der Vorsorge.