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Der Sonderurlaub im Todesfall

Sonderurlaub
© STILLFX / Shutterstock.com

Sonderurlaub im Todesfall

Wenn ein Familienmitglied stirbt, ist die emotionale Betroffenheit und Belastung bei den Hinterbliebenen groß. Es kostet viel Kraft, sich um die Bestattung und alle dazugehörigen Formalitäten zu kümmern. Kein Wunder also, dass es den Angehörigen überaus schwerfällt, den gewohnten Alltag fortzusetzen. Wenn man darüber hinaus berufstätig ist, kommt damit eine zusätzliche Belastung hinzu, weshalb man unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Sonderurlaub hat.

Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub und für wie lange?

Sonderurlaub kann man dann beantragen, wenn man zu den nächsten Verwandten des Verstorbenen zählt und dem folgenden Personenkreis angehört:

  • Ehepartner, Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Eltern
  • Kinder (auch Adoptivkinder), Pflegekinder und Enkelkinder
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Schwiegereltern

Gesetzliche Regelungen für den Sonderurlaub im Todesfall

Nur, wenn man in einem engen Verwandtschaftsverhältnis mit dem Verstorbenen stand, kann man bezahlten Sonderurlaub bei einem solchen Todesfall beantragen. Dies ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Man sollte deshalb das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und ihn über den familiären Todesfall informieren. Denn auch, wenn einem Angehörigen der Sonderurlaub gesetzlich zusteht, muss man ihn doch schriftlich beantragen. Die Dauer des Sonderurlaubs ist gesetzlich nicht geregelt (das BGB sagt, er darf nicht erheblich sein) und beläuft sich auf ein bis drei Tage.

Man sollte sich auf jeden Fall bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat erkundigen, ob es tarifliche oder betriebliche Regelungen zum Sonderurlaub im Todesfall gibt. Die Dauer richtet sich dabei oft nach der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. In Ausnahmesituationen kann man in Absprache mit dem Unternehmen den Sonderurlaub auf bis zu zwei Wochen verlängern lassen, sofern man seit mehr als zwölf Monaten in diesem Unternehmen beschäftigt sind.

Alternative zum Sonderurlaub im Todesfall

Ist einem Hinterbliebenen der Sonderurlaub im Anschluss an den Todesfall zu kurz und reichen die freien Tage einfach nicht aus, damit man alle Aufgaben, wie zum Beispiel den Bestatter beauftragen, die Sterbeurkunde beantragen oder die erste, sehr intensive Phase der Trauer bewältigen kann, dann sollte man weitere Möglichkeiten nutzen.

Eine Option ist, beim Arbeitgeber regulären Urlaub anzumelden. Auch eine unbezahlte Freistellung ist bei einem Todesfall möglich. Beide Fälle setzen natürlich das Einverständnis des Arbeitgebers voraus. Denn dieser hat jederzeit die Möglichkeit, das Urlaubs- oder Freistellungsgesuch abzulehnen.

Unter besonderen Umständen kann man sich auch vom Hausarzt krankschreiben lassen - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Hinterbliebene des Todesfalls in seinem Denken und Handeln derart eingeschränkt ist, dass er nicht in der Lage ist, zu arbeiten.