ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Schalten Sie Ihre Anzeige in der Zeitung

Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine private Traueranzeige in aller Ruhe selber gestalten, ausdrucken und online aufgeben.

Traueranzeige aufgeben

Digitaler Nachlass: Fünf Tipps fürs digitale Erbe

Autor Sina Alonso Garcia

©  Adobe Stock/Julien Eichinger

In der heutigen digitalen Welt hinterlassen wir unzählige Spuren im Netz – von E-Mails über Social-Media-Profile bis hin zu Online-Abonnements. Doch was passiert mit Facebook-Konten und Co. nach unserem Tod? Ohne klare Regelungen wird es für Erben mitunter schwierig, an die Daten des Verstorbenen zu gelangen. Fünf Tipps, um den digitalen Nachlass effektiv zu organisieren.

  1. Übersicht über digitale Konten und Abonnements erstellen

Es bietet sich an, eine detaillierte Liste aller digitalen Dienste, die man nutzt, einschließlich der zugehörigen Benutzernamen und Passwörter, zu erstellen. Dazu gehören E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Shops und Streaming-Dienste. Diese Informationen sollte man an einem sicheren Ort aufbewahren, beispielsweise in einem verschlüsselten digitalen Speicher.

  1. Vertrauensperson als digitalen Nachlassverwalter bestimmen

Empfehlenswert ist es außerdem, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Todesfall oder bei Entscheidungsunfähigkeit Zugriff auf die digitalen Konten erhält. Die Person sollte über alle notwendigen Informationen verfügen und wissen, welche Wünsche der Verstorbene hinsichtlich seiner digitalen Daten hatte.

  1. Vollmacht für den digitalen Nachlass erteilen

Eine Vollmacht ermöglicht es einer ausgewählten Vertrauensperson, im Namen des Verstorbenen auf digitale Konten zuzugreifen, diese zu verwalten oder zu löschen. Die Vollmacht sollte idealerweise notariell beglaubigt und zusammen mit einem Testament aufbewahrt werden.

  1. Nutzung der Nachlassfunktionen von Online-Diensten

Viele Online-Dienste bieten Funktionen zur Regelung des digitalen Nachlasses an. Beispielsweise gibt es bei Google die Möglichkeit, den "Kontoinaktivitäts-Manager" zu aktivieren, der im Todesfall oder bei längerer Inaktivität bestimmte Personen benachrichtigt oder Zugriff auf Ihre Daten gewährt. Bei Facebook kann man einen "Nachlasskontakt" bestimmen, der im Todesfall bestimmte Rechte für ein Profil erhält.

  1. Regelungen für Online-Abonnements und Verträge treffen

Außerdem ist es wichtig, zu klären, wie mit den digitalen Abonnements und Verträgen verfahren werden soll. Sollen diese gekündigt oder übertragen werden? Man sollte die Erben über laufende Verträge informieren und sicher stellen, dass sie die notwendigen Informationen haben, um diese zu verwalten oder zu beenden.

Durch frühzeitige und sorgfältige Planung eines digitalen Nachlasses erleichtert man seinen Erben den Umgang mit seinen digitalen Hinterlassenschaften und stellt sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert werden.

 

Immobilie geerbt? Was tun?

Alles über den Umgang mit einer Erbimmobilie.

Anzeige