Das Bestattungsgesetz
Auch eine Bestattung ist rechtlichen Bestimmungen unterworfen. Das Bestattungsgesetz legt fest, dass jeder Verstorbene auf einem Friedhof bestattet werden muss. Für Urnenbestattungen und für das Ausstreuen von Asche gibt es Friedwälder und Friedwiesen. Auch auf Gewässern gibt es speziell ausgewiesene Gebiete. Sie müssen also nicht den lokalen Friedhof wählen, wenn Sie es nicht möchten. Private Bestattungen, etwa auf dem eigenen Grundstück, sind in Deutschland nicht zulässig. Auch die Aufbewahrung der Asche zu Hause ist in der BRD nicht erlaubt.
Bestattungsgesetz regelt auch die Bestattungspflicht
Das Bestattungsgesetz regelt weiterhin, wer eine Bestattung durchführen muss. Das nennt man Bestattungspflicht. Sie betrifft Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern und nahe Verwandte. Bayern, Sachsen und Brandenburg erkennen die eingetragene Partnerschaft bislang nicht als bestattungspflichtig an. Sie können in Ihrem Testament festlegen, wer Ihre Beerdigung durchführen soll.
Die Kostenregelung im Bestattungsgesetz
Im Bestattungsgesetz ist geregelt, wer eine Bestattung bezahlen muss. Das nennt man Kostentragungspflicht. Diese Pflicht obliegt Ihnen, wenn Sie Erbe des Verstorbenen sind, auch wenn Sie die Beerdigung nicht veranlasst haben. Besteht das Erbe aus Schulden oder ist ein Überblick über das Erbe nicht möglich, können Sie die so genannte beschränkte Erbenhaftung geltend machen. Die Kosten der Bestattung gehen dann auf eine Person über, die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war.
Ist der Verstorbene durch Verschulden eines anderen Menschen zu Tode gekommen, so können Sie von dem Verursacher die Bestattungskosten einfordern. Das gilt auch für Verkehrsunfälle mit Todesfolge. Wer grundsätzlich die Kosten einer Beerdigung tragen müsste, aber finanziell dazu nicht in der Lage ist, kann einen Antrag bei den zuständigen Sozialbehörden auf Kostenübernahme stellen. Auch das ist im Bestattungsgesetz geregelt.
Außerdem kann ein Bestattungspflichtiger die Kostenübernahme ablehnen, wenn der Verstorbene sich schwerer Verfehlungen ihm gegenüber schuldig gemacht hat – auch in diesem Fall springt das Sozialamt ein. So kann verhindert werden, dass zum Beispiel die Opfer eines Missbrauchs in der Familie auch noch für die Beerdigung ihres Peinigers aufkommen müssen.
Die Bestattungsgesetze der Bundesländer
Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Es regelt das Friedhofswesen mit Vorschriften zu Grabstätten und deren Unterhaltung sowie das Leichenwesen, also den Umgang mit Leichen und deren Bestattung. Ihr Bestatter kann Ihnen erklären, welche Regelungen für Sie als Hinterbliebener wichtig sind.
In unserem Downloadbereich finden Sie die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer.