Die Dauergrabpflege: Kosten, Umfang und mögliche Leistungen
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Ein schön gepflegtes Grab auf einem idyllisch gelegenen Friedhof als die letzte Ruhestätte wünscht sich jeder. Doch oft ist es gar nicht so einfach, dem Verstorbenen diesen Wunsch zu erfüllen. Was, wenn die Hinterbliebenen etwa in großer Entfernung vom Friedhof wohnen, beruflich stark eingespannt sind oder die Pflege der Ruhestätte aus anderen Gründen nicht übernehmen können? Da kommt das Thema Dauergrabpflege ins Spiel.
Mit Fachwissen und Erfahrung bieten Friedhofsgärtner ihre Dienstleistungen - von der Bepflanzung des Grabes bis zur Pflege der letzten Ruhestätte. Die Gärtner bringen Ideen für eine individuelle Grabgestaltung ein und kreieren dabei ganz einzigartige floristische Arrangements - ganz nach dem jeweiligen Wunsch und Auftrag.
Langfristige Grabpflege: Kosten und mögliche Dauer
Mit der Inanspruchnahme einer Dauergrabpflege können Hinterbliebene durchaus dafür sorgen, dass das Andenken an einen Menschen durch die fachgerechte Grabgestaltung und -pflege auch langfristig erhalten bleibt. Und zwar so lange wie gewünscht, ohne Kostensteigerungen, dafür aber mit garantierter Qualität. Dafür steht beispielsweise die Württembergische Friedhofsgärtner Genossenschaft, deren Mitgliedsbetriebe als Teil der bundesweit rund 4.500 Friedhofsgärtnereien ausnahmslos zertifiziert sind.
Sie unterziehen sich zudem regelmäßigen Qualitätskontrollen. Die Laufzeit eines Dauergrabpflege-Vertrags beträgt in der Regel zwischen 15 und 30 Jahren. Sie richtet sich in der Regel an die Grabnutzungsdauer. Wer sich beispielsweise für eine 25-jährige Dauergrabpflege entscheidet, sollte sich auf einen Preis zwischen 3.000 und 8.000 Euro einstellen – je nach Umfang und Grabgröße.
Dauergrabpflege: Nur sauberhalten oder gleich kompletter Service?
Selbstverständlich muss man diese Entscheidung nach Umfang und Kosten der Dauergrabpflege nicht den Hinterbliebenen überlassen. Wer diese bereits zu Lebzeiten entlasten, und sichergehen will, dass die eigenen Wünsche auch tatsächlich berücksichtigt werden, der kann schon vor seinem Ableben selbst eine entsprechende Beststattungsvorsorge treffen, indem er mit einer Dauergrabpflege-Einrichtung einen Treuhandvertrag abschließt.
Darin wird der Umfang der vereinbarten Leistungen rund um die Dauergrabpflege festgelegt. Man kann bestimmen, welche Blumen im Beet gepflanzt werden, ob die Grabstelle nur saubergehalten werden soll oder, ob man sich doch lieber für einen Komplettservice entscheidet, der alle Wünsche erfüllt. Und auch die Dauer der Leistungen lässt sich individuell bestimmen.
Treuhandstelle unterstützt bei Organisation der Dauergrabpflege
Abgeschlossen wird eine solche Pflegevereinbarung mit einer Dauergrabpflege-Einrichtung und einer Friedhofsgärtnerei. Rund 24 solcher Treuhandgesellschaften gibt es in Deutschland. Eine davon ist beispielsweise die Treuhandstelle der Württembergischen Friedhofsgärtner. Sie übernehmen die Verwaltung des Geldes, überprüfen regelmäßig, ob die vereinbarten Leistungen aucht tatsächlich mit der erbrachten Qualität übereinstimmen und suchen im Zweifelsfall nach einem anderen Friedhofsgärtner.
Bei der Besprechung fasst der Friedhofsgärtner in einer Leistungsaufstellung alle Wünsche zusammen. Mit viel Erfahrung und einer fundierten Ausbildung unterbreitet dieser Ideen und Vorschläge, die dazu verhelfen, dass aus einem Grab eine würdige, blühende letzte Ruhestätte wird.
Dauergrabpflege-Vertrag legt Leistung klar fest
Diese Zusammenfassung dient dann als Grundlage für den Dauergrabpflege-Vertrag. Auftraggeber und Friedhofsgärtner unterzeichnen dann beide Dokumente – Vertrag und Leistungsaufstellung. Die Originale werden an die Treuhandstelle der Württembergischen Friedhofsgärtner gesandt.
Diese prüft beide Dokumente, zeichnet sie gegen und registriert im Anschluss den Vertrag. Ist dies erledigt, wird der Auftraggeber dazu aufgefordert, die Vertragssumme zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr zu bezahlen. Wird dieser Zahlungseingang bestätigt, erhält der Dauergrabpflege-Vertrag seine juristische Gültigkeit.